14.3.2017 – Kürzlich hat der Bund der Versicherten die Minerva Kundenrechte GmbH abmahnt, weil sie privatversicherte Kunden gegen Erfolgshonorar zum Tarifwechsel berät. Hier irren die Verbraucherschützer. Ein Blick in das passende Gesetz hätte geholfen – und offene Augen dafür, was dort nicht geschrieben steht.
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