30.8.2016 – Spätestens mit der Einführung von Servicegebühren machen Makler Bekanntschaft mit der Umsatzsteuer. Viele verlassen sich dabei auf eine Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer. Damit es bei der Betriebsprüfung zu keiner bösen Überraschung kommt, muss die Berechnung der Bemessungsrundlage korrekt sein.
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