15.7.2021 – Arbeitgeber dürfen unter Umständen Vorerkrankungen auf die Gesamtdauer der Entgeltfortzahlung für eine erneute Erkrankung eines Arbeitnehmenden anrechnen. Die Prüfung der Anrechenbarkeit erfolgt durch die Krankenkassen. Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen.
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