Nur bei grobem Ärztepfusch wird Beweislast umgekehrt

1.10.2012 – Das neue Patientenrechtegesetz soll für mehr Rechtsklarheit sorgen, etwa bei Behandlungsfehlern. Die SPD kritisierte nach der ersten Lesung im Bundestag, dass kein Härtefallfonds geschaffen wird, an dem sich die Haftpflichtversicherer hätten beteiligen sollen.

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