23.2.2017 (€) – Das Bundeskabinett hat gestern die von den zuständigen Ressorts vorbereitete Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes (BRSG) beschlossen. Dabei wurde Änderungen an der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten, einer Zulassung von Garantien bei der neuen Betriebsrentenform sowie einer Dynamisierung der Riester-Zulagen eindeutig eine Absage erteilt. Allerdings folgte die Bundesregierung einigen vom Bundesrat angeregten Prüfbitten wie etwa hinsichtlich der Anhebung des Sonderabgabenabzugs bei Riester.
In der Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zu Änderungen anderer Gesetze (Betriebsrenten-Stärkungsgesetz – Bundesratsdrucksache 780/16) hatte sich der Bundesrat im Wesentlichen auf sogenannte Prüfbitten beschränkt (VersicherungsJournal 13.2.2017).
Jetzt wurde die „Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Februar 2017 zum Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrenten-Stärkungsgesetz) BR-Drs. 180/16 (Beschluss)“ veröffentlicht. Diese liegt dem VersicherungsJournal vor.
Die Gegenäußerung wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) erstellt und auch als möglichem Betroffenen vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) inhaltlich abgesegnet.
In dem von den Bundesministern Andrea Nahles (SPD) und Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) unterzeichneten Dokument heißt es zusammenfassend, die Bundesregierung sage teilweise Prüfbitten zu Vorschlägen des Bundesrates zu, „teilweise lehnt sie diese aber auch aus inhaltlichen und fiskalischen Erwägungen ab.“
GKV: Rund 5,3 Milliarden Euro durch Beiträge auf Versorgungsbezüge
„Die Bundesregierung lehnt weitere Änderungen bei der Verbeitragung von betrieblicher Altersversorgung zur Krankenversicherung ab“, heißt es in der Gegenäußerung. Damit wird es nur zu der angestrebten Änderung bei Riester-Sparern in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kommen. (VersicherungsJournal 7.11.2016).
Die Verbeitragung von Versorgungsbezügen aus Betriebsrente sei ein „unverzichtbarer Bestandteil“ für eine solidarische und nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die derzeitigen Beitragseinnahmen der GKV aus Versorgungsbezügen beliefen sich auf rund 5,3 Milliarden Euro. Allein eine Absenkung des Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge auf den Arbeitnehmeranteil würde zu Mindereinahmen in der GKV von jährlich rund 2,5 Milliarden Euro führen.
Solche Ausfälle müssten sonst über „einen deutlichen Anstieg der Zusatzbeiträge für alle Mitglieder“ refinanziert werden. Man müsse auch sehen, dass die GKV im Rahmen der Entgeltumwandlung einen erheblichen Beitrag zur Förderung der bAV leiste, heißt es in dem Papier weiter.
Ja zu Garantien würde Versicherern Wettbewerbsvorteile geben
Die im Rahmen des neuen Tarifpartnermodells geplanten Betriebsrenten, die durch reine Beitragszusagen finanziert werden, sollen nach dem Willen der Bundesregierung ohne Garantien auskommen.
Ein Zulassen von Garantien oder Teilgarantien würde dazu führen, dass „Versicherungen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den sonstigen potenziellen Anbietern von Betriebsrentenprodukten“ erhalten würden.
Im Übrigen werde mit der reinen Beitragszusage ohne Garantie der Versorgungseinrichtung ein neuer Weg geöffnet ohne die alten in Frage zu stellen. Garantien blieben selbstverständlich weiterhin eine gültige Option in der bAV.
Die reine Beitragszusage sei ein neues Angebot an die Sozialpartner, die in Garantien ein Hemmnis für den Einstieg in die bAV empfinden würden. „Die Kombination von reiner Beitragszusage und Nicht-Garantie ist deshalb nur konsequent.
Regierung will Erhöhung des Sonderausgabenabzugs bei Riester prüfen
Die Bundesregierung lehnt eine Dynamisierung der Zulagen bei Riester ab; sie will aber prüfen, ob der Sonderausgabenabzug wie vom Bundesrat angeregt auf 2.250 Euro im Jahr angehoben werden könne. Die Länderkammer hatte argumentiert, dass mit der geplanten Anhebung der Grundzulage auf 165 von 154 Euro auch der Sonderausgabenabzug auf 2.250 von 2.100 Euro angehoben werden sollte, um die Symmetrie zu erhalten. Die Erhöhung des Vorsteuerabzugs würde jährlich Steuerausfälle von etwa 75 Millionen Euro auslösen.
Eine generelle Dynamisierung der Riester-Zulagen wird dagegen von der Bundesregierung klar abgelehnt. Eine solche Maßnahme würde erhebliche Steuermindereinnahmen auslösen. Allein die vorgeschlagene Anhebung der Kinderfreibeträge für vor 2008 geborene Kinder auf dann einheitlich 300 Euro würde zu Steuerausfällen von 400 Millionen Euro im Jahr führen.




