BAG schützt betriebliche Vorsorge bei Betriebsübergang

16.11.2007 (€) – Arbeitnehmer müssen bei einem Betriebsübergang keine Nachteile bei ihrer betrieblichen Altersversorgung in Kauf nehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.

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