Zwei Punkte sprechen gegen die bAV

5.3.2015 – Aus meiner Sicht sprechen zwei Punkte gegen eine staatlich geförderte, betriebliche Altersversorgung.

Die staatliche Selbstbedienungs-Mentalität im Nachhinein verstößt gegen Treu und Glauben. So werden zum Beispiel auch aus Jahrzehnte alten Verträgen aus der Ablaufleistung Krankenversicherungs-Beiträge, verteilt auf zehn Jahre, einbehalten. Das Ganze wurde auch noch höchstrichterlich abgenickt.

Die Rentabilität wurde durch diesen Kunstgriff in Richtung „uninteressant” abgestuft. Je nach Kassenlage, könnte unser Fiskus in Zukunft weitere Einnahmequellen in diesem Topf entdecken.

Da wäre noch die mangelnde Flexibilität bei Ablauf. Die Ablaufleistung ist mit dem Rentenbeginnalter verbunden. Es ist zum Beispiel nicht möglich, die Ablaufleistung zur Überbrückung bis zum tatsächlichen Rentenbeginnalter heranzuziehen.

Otto Tegethof

ottotegethoff@online.de

zum Leserbrief: „Nur Modelle, die sich nicht lohnen”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

+Peter Schramm - Flexibilität ist bei der bAV machbar. mehr ...

Otto Tegethof - Flexibilität am Rande der Legalität. mehr ...

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Altersversorgung · Betriebliche Altersversorgung
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