Zum Abschluss von Wohn-Riester genötigt

1.9.2014 – Schon immer haben die Bausparkassen mit ihren aggressiven Vertriebsmethoden – vornehmlich solche über Bankenvertrieb – den Menschen den „Traum” von den eigenen vier Wänden vorgegaukelt und dabei die Unwissenheit kleiner Sparer zur Anlage der vermögensbildenden Leistungen ausgenutzt.

Mit „Wohn-Riester” hat man dort nach einigen Durststrecken – begünstigt durch das Niedrigzins-Umfeld – für den Verkauf mal wieder „Land gesehen” und es kräftig zum Verkauf genutzt. Und wer heute eine Finanzierung bei der Hausbank sucht, wird zwangsläufig zum Abschluss eines „Wohn-Riester”-Vertrages genötigt. Und die Abschlussgebühr unterliegt ja hier auch nicht der Stornohaftung.

Na, dann schaun mir mal, wie gut beraten sich die Sparer bei Ablauf ihrer Verträge fühlen, die nie ein Bauspardarlehen brauchten. Insofern verwundert denn auch die Verweigerung (vornehmlich der Landesbausparkassen) nicht.

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Die besten Riester-Bausparverträge”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bausparen · Riester · Verkauf
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