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Zahnarzt kann einen Vertrag abschließen

23.4.2015 – Dem Zahnarzt ist es überlassen, einen privatwirtschaftlichen Vertrag mit seinem Kunden abzuschließen (Vertragsfreiheit). Es gibt sogar Versicherer, welche solche Honorarvereinbarungen zahlen. Ich wette 100 :1, dass in diesem Vertrag ein Passus ist, wenn die Versicherung nicht zahlt, der Patient trotzdem zahlungspflichtig ist.

Rüdiger Maaß

ruediger.maass@dkv.com

zum Leserbrief: „Aus Sicht des Patienten zahlt ein Dritter”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Zahnärzte
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