1.12.2015 – Neben dem zweifelhaften Kundennutzen und dem möglichen Kapitalverlust der vom LVRG betroffenen Produkte nach § 89 VAG muss man sich fragen: Welcher Vermittler kann sich denn bei ratierlicher Auszahlung (alles andere ist steuerlich und wegen der langen Haftungszeiten Schwachsinn) das eine oder das andere Modell denn noch leisten? Keiner – und deshalb werden diese Produkte genau wie die Vollversicherung zum Nischenprodukt mutieren, wenn nicht sogar ganz vom Markt verschwinden.
H. Braun
zum Artikel: „Modelle für die Anpassung der Provisionen an das LVRG”.
Thomas Meinhardt - Vermittlervergütungen auf diesem Niveau werden kommen. mehr ...
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