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Welcher Vermittler kann sich das leisten?

1.12.2015 – Neben dem zweifelhaften Kundennutzen und dem möglichen Kapitalverlust der vom LVRG betroffenen Produkte nach § 89 VAG muss man sich fragen: Welcher Vermittler kann sich denn bei ratierlicher Auszahlung (alles andere ist steuerlich und wegen der langen Haftungszeiten Schwachsinn) das eine oder das andere Modell denn noch leisten? Keiner – und deshalb werden diese Produkte genau wie die Vollversicherung zum Nischenprodukt mutieren, wenn nicht sogar ganz vom Markt verschwinden.

H. Braun

braun-h@gmx.de

zum Artikel: „Modelle für die Anpassung der Provisionen an das LVRG”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

Thomas Meinhardt - Vermittlervergütungen auf diesem Niveau werden kommen. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
LVRG · Versicherungsaufsichtsgesetz
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