26.1.2016 – Ein erschreckendes Urteil – mit Volldampf zurück ins letzte Jahrtausend. Dass der überholenden Fahrerin keine Teilschuld zugesprochen wurde, obwohl sie in eine offensichtlich potenziell gefährliche Situation mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren ist, halte ich für einen Skandal!
Als ich Ende der 70er Jahre aus den USA zurückgekehrt bin, hat es mich immer wieder irritiert, wie deutsche Richter ihre Schuldzuweisungen allein auf nachgeordnete Paragraphen abstellten und § 1 StVO großzügig ignorierten. Ich hatte das Gefühl, dass sich hier in den letzten Jahren einiges gebessert hatte. Das ein – immerhin – Oberlandesgericht ein solches „vorsintflutliches” Urteil fällt, erschreckt mich.
Gero C. Sifferath
zum Artikel: „Crash nach Spurwechsel auf Autobahn”.
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