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Viele Angebote würden nicht unter regulierte Versicherungsvermittlung fallen

13.2.2017 – Insurtechs können viele Lifestyle-Produkte der Versicherer ganz ohne diese anbieten. Vorsorgeleistungen – nicht nur im Zahnbereich – und meist Impfungen beruhen nicht auf einem zufälligen Lebensrisiko, sondern stellen Lebensgestaltung dar. Da sie mithin grundsätzlich gar kein Versicherungsgeschäft sind, können solche Produkte von Insurtechs angeboten werden, ganz ohne dass sie damit aufsichtspflichtige Versicherer werden.

Das gilt beispielsweise für professionelle Zahnreinigung und Brillenleistungen oder Kurleistungen nach festen zeitlichen Staffeln – wie 500 Euro alle drei Jahre – gegen monatliche Beiträge als „Flatrate”. Ebenso wenn die Erstattung von Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren – bis zu bestimmten Summen im Jahr – versprochen wird, ohne dass dafür ein Versicherungsfall eingetreten sein muss. Also auch – aber eben nicht nur – beim Gesunden zum Bespiel zur Vorsorge.

Manch andere Leistungen, die Versicherer heute anbieten, sind hier denkbar, weil man dazu gar keine Erlaubnis als Versicherer braucht. Soweit es sich aber um Versicherungsgeschäft handelt, so kann selbst dies in eine aufsichtsfreie Unterstützungskasse verpackt werden, die selbst die Versicherungen als Rückdeckung abschließt, um das gleiche Ergebnis zu erzielen.

Da es sich dann für die Fintechs auch nicht mehr um regulierte Versicherungsvermittlung handelt, können sie mit Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Versicherungsvertrieb noch freier agieren und ihre technischen Stärken voll ausspielen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Die meisten Insurtechs sind klassische Versicherungsmakler”.

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