WERBUNG

Versicherer haben das auszuhalten

29.7.2016 – So etwas darf einfach nicht passieren. Wenn man einem Versicherer nachweislich auf einer veröffentlichten vertragsrechtlichen Grundlage ein „Was ist das denn?” entgegen bringen muss, weil es nicht nur verwirrend ist sondern sich auch noch nachteilig für die versicherte Person darstellen kann, kann man nur den Kopf schütteln.

Es darf einfach nicht passieren, da hier ein Misstrauensverhältnis geschaffen wird, welches der Kunde bei Inanspruchnahme der Leistung nur schwer wieder ausräumen kann. Also: Entweder der Text wird richtig konstatiert oder es gilt der Verweis auf die Bedingungen.

Wenn ein Leserbriefschreiber hier ausführt, Milde walten zu lassen, kann man dies auch nur mit Kopfschütteln entgegen nehmen, denn seit Jahren schaut man Maklern, Vermittlern und auch Kunden stark auf die Finger, wenn sich nur ein nicht richtiger Aspekt ergibt. Da wird dies umgekehrt wohl auch vorzunehmen und vom Versicherer auszuhalten sein.

Pierre Esser

pierre.esser@securess.de

zum Artikel: „Wie mit falschen BU-Definitionen der Branche geschadet wird”.

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
29.7.2016 – Erwin Daffner zum Artikel „Wie mit falschen BU-Definitionen der Branche geschadet wird” mehr ...
 
29.7.2016 – Peter Schramm zum Artikel „Wie mit falschen BU-Definitionen der Branche geschadet wird” mehr ...