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Vermittler zwischen Arbeitsamt und Neuorientierung

3.7.2015 – Eine Interpretationshilfe: Der unter starken Umsatzdruck stehende, mit Haftungszeiten bedrohte und mit Provisionskürzungen bestrafte gebundene Vertreter meldet sich beim Arbeitgeber ab und beim Amt für Arbeit an. Damit einhergehend ist die Abmeldung im Vermittlerregister.

Anders der Makler: Zwar ebenso in seiner Arbeit behindert wie der gebundene Vertreter (Haftung und Provision), aber nicht dem Umsatzdruck unterliegend, wählt er im Interesse seiner Kunden und nach eigenen ökonomischen Zwängen aus der Produktpalette aus (Wegfall Altersvorsorge und private Krankenversicherung) und ersetzt mit anderen Produkten wie Serviceverträgen, Beratervereinbarungen und so weiter.

Er reagiert somit mit einer Produkt-Neu- beziehungsweise -Andersorientierung. Eine Registrierungsabmeldung ist nicht nötig und wäre auch schädigend, da er im Geschäft bleibt.

Aus der gewollten Entwicklung bleibt der „kleine” Kunden der Geschädigte (Altersvorsorge-Abschluss-Rückgang), der den gebundenen Vertreter ans Arbeitsamt verliert und später als Hartz IV wiederfindet und den Makler über die neuen Verträge, wie vorgenannt, weder bezahlen kann noch will.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Artikel: „Vermittlerzahl nimmt weiter rapide ab”.

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