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Undifferenzierte Pauschalvorwürfe

19.5.2011 – Geldanlage und Altersvorsorge sind ein sehr komplexes Thema. Fehler kommen leider vor. Bei der Beratung und Vermittlung, aber auch bei einer späteren Überprüfung – auch durch Verbraucherschützer.

Welcher Zeitpunkt der Betrachtung für die Frage, ob die Verträge bedarfsgerecht sind, wurde denn angesetzt? Der Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge oder der Zeitpunkt der Überprüfung.

Lebenssituationen und -planungen ändern sich. Was bei Abschluss bedarfsgerecht war, kann zum Beispiel durch Scheidung, Erbschaft, Kind, Hauserwerb et cetera später unpassend sein.

Die regelmäßige Überprüfung des Finanzstatus und der Absicherung ist ein Muss und kann am besten über unabhängige Finanzdienstleister und eine dauerhafte Betreuung durch sie gewährleistet werden.

Die „Untersuchung” der Verbraucherzentrale ist auch ansonsten schwerlich kommentierbar. Es ist nicht ersichtlich um was für Verträge es sich handelt, die untersucht wurden. Versicherungen, Kapitalanlagen? Es wird nicht mitgeteilt, zu welchem Anteil die Verträge bei Banken, bei Versicherungsvertretern oder unabhängigen Finanzdienstleistern abgeschlossen wurden.

Hier werden völlig unterschiedliche Berufe und Vertriebsmodelle in ein Fass geworfen und undifferenziert pauschal verurteilt. Und: Welche konkreten Prüfkriterien gab es? Manche Verträge waren „zu teuer”? Es geht doch in erster Linie um dauerhafte und zum Kunden passende Qualität und nicht um den Preis!

Fazit: Wieder typische Polemik der Verbraucherzentrale, gegen die sich aktiv gewehrt werden muss!

Norman Wirth

wirth@afw-verband.de

zum Artikel: „Mangelhafte Finanzberatung”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Erbschaftssteuer · Verbraucherschutz · Vermittlerverband
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