31.1.2017 – Wer auswandert und noch eine Ablaufleistung aus einer privaten Lebensversicherung oder Kapitalabfindung aus einer privaten Rentenversicherung erwartet, sollte sich auch über die steuerlichen Regelungen im Ausland informieren. Denn Auszahlungen, die in Deutschland steuerfrei sind, können im europäischen und außereuropäischen Ausland hoch versteuert werden.
So ist in Kanada die Wertsteigerung einer deutschen Lebensversicherung ab Auswanderung bei Auszahlung zu versteuern. Damit schrumpft die geplante Altersvorsorge erheblich. Dies kann auch Auszahlungen aus Risikolebens-Versicherungen oder Einmalzahlungen und Kapitalabfindungen aus anderen Versicherungsarten wie etwa der Unfall- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung betreffen.
Dies lässt sich bei rechtzeitiger steuerlicher Prüfung vermeiden, indem die Auswanderung erst vollzogen wird, nachdem die Auszahlungen der Versicherungen erfolgt sind.
Indes kann im Ausland auch die Besteuerung von Renten stärker sein. So liegen die zu versteuernden Ertragsanteile von Renten im Ausland teilweise deutlich höher als in Deutschland, was die Altersvorsorge abermals vermindert. Nicht selten sind dann auch noch Sozialversicherungs-Beiträge auf Renten zu zahlen, die in Deutschland davon frei wären. Und auch der in Deutschland geltende Pfändungsschutz für manche Altersrenten – so wie Arbeitslohn – kann im Ausland ganz anders aussehen.
Gegen teure Überraschungen bei der Auswanderung hilft nur rechtzeitige qualifizierte Information.
Peter Schramm
zum Artikel: „Was beim Auswandern im Rentenalter beachten werden muss”.
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.