13.11.2017 – Seit 2009 untersuchen wir regelmäßig die Beratungsleistung der Verbraucherschutz-Zentralen. Da genauso regelmäßig die Beantwortung von Fragen verweigert wird, tun wir dies durch Auswertung der Internetseiten der einzelnen Zentralen.
Wir sehen ständig erhebliche fachliche Fehler. Beispiel: Staatsanleihen beinhalten keine Vertriebskosten. Staatsanleihen unterliegen keinen Kursschwankungen. (Hamburg, 2009). Zu dieser Zeit war die Griechenlandkrise bereits bekannt.
Die Zentralen erheben bis zu 150,00 Euro pro Stunde als Honorar. Eigentlich sind sie gewerblich tätig und bedürfen einer Gewerbeerlaubnis. Dann wäre die Sachkunde sicher besser.
Rainer Stieber
zum Artikel: „Makler-Petition zeigt Wirkung”.
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