Solche Gefährdungen gehören unterbunden

15.7.2016 – Wo soll denn der „richtige” Grenzwert liegen? Die festgestellten Anzeichen (Lidflattern, verzögerte Reaktion) lassen vermuten, dass – ähnlich wie bei Alkohol – eine Fahruntüchtigkeit vorlag, die Andere potenziell gefährden konnte. Da gebietet das Vorsichtsprinzip nach meinem Ermessen schon, dass solche Gefährdungen unterbunden werden. Und wenn der Konsument gelegentlich Cannabis konsumiert, sollte das eigentlich reichen – weil das schon vorsätzlich ist.

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Ein bisschen Cannabis im Straßenverkehr ist nicht schlimm?”.

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