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Schon eine gute Absicherung

24.2.2017 – Die Kritik an der GKV-Verbeitragung ist zwar berechtigt, jedoch nicht das Argument zur Grundsicherung: Der Freibeitrag, der für die Riester-Rente geplant ist, wird auch notfalls per Gerichtsurteil für die Betriebsrente gelten. Gleiches Recht für alle also.

Aus der solidarischen Sicht sehe ich übrigens der Verbeitragung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit Krankenversicherungs-Beiträgen weniger kritisch. Es gibt eben nicht das eine Super-Produkt, auch werden sich noch viele Gesetze ändern, eh ein Mensch in Rente geht. Wichtig ist daher, überhaupt etwas für später zu tun.

Die bAV mit ihrem Hartz-IV-Schutz, und dass der Arbeitnehmer dort nicht ohne Weiteres dran kommt, stellt für mich (im gegensatz zu Riester-Rente) schon eine gute Absicherung dar. Dass so ein Produkt kein Renditejäger ist, sollte jedem (zumindest dem Berater) klar sein.

Richard Rahl

19richard.rahl@gmail.com

zum Leserbrief: „Man schießt am Ziel vorbei”.

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