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Schlechter Umgang mit Bestandskunden

14.4.2014 – Nun, aus der Erfahrung eines Versicherungsberaters gemäß § 34e GewO: Die Bearbeitung ist insgesamt eine Katastrophe. Damit ist auch die inhaltliche Qualität, die Vollständigkeit der Antworten in Relation zu den gestellten Fragen, die Bearbeitungszeit et cetera gemeint.

Nun geht es bei den meisten Fällen, die ich im Rahmen meiner Tätigkeit für einen Versicherungsberater bearbeite, um Fälle mit einer erhöhten Dringlichkeit: Rücktritt, Anfechtung, Leistungsverweigerung et cetera.

Wenn man sich das genau ansieht, wie die Versicherer mit den Bestandskunden umgehen, dann denke ich, dass das eine noch andere Dimension hat, als der Umgang mit Neukunden, also Interessenten.

Thorulf Müller

th.mueller@derkvprofi.de

zum Artikel: „Die Krankenversicherer mit dem besten Kundenservice”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bestandskunden · Gewerbeordnung · Versicherungsberater
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