31.8.2016 – Ist doch schon längst geregelt. Ich weiß zwar nicht, wann der §55 des Beamtenversorgungs-Gesetzes verabschiedet wurde, aber in diesem ist doch schon längst das Zusammentreffen von Renten und Pensionen geregelt.
Die Problematik trat sehr häufig bei Berufsfeuerwehrbeamten auf, die als Laufbahnvoraussetzung eine Ausbildung und möglichst Berufserfahrung in einem handwerklichen Beruf mitzubringen hatten. Insofern ist für mich die Klage nicht nachvollziehbar.
Enrico Wonneberg
zum Artikel: „Doppelte Rente für Beamte?”.
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