Nicht jeder Kleinschaden muss bezahlt werden

15.9.2014 – Fete: Auf dieser Fete macht eine Freundin mit ihrem Freund Schluss. Freund ist derart frustriert, dass er sich betrinkt und anschließend mit 2,3 Promille vor einen Baum fährt. Der junge und noch nicht richtig im Leben stehende junge Mann wird so schwer verletzt, dass er sein Leben lang schwer körperlich gehandicapt ist.

Demjenigen Versicherungsmakler, der seinem Kunden auch die BU- (Berufsunfähigkeits-Versicherung-) Klausel „Vorsatz im Straßenverkehr (ohne Promille-Begrenzung)” und ebenso die Unfall-Versicherung mit hoher Invaliditätsleistung ohne Promille-Begrenzung vermittelt hat, sind die Eltern des Betroffenen ihr Leben lang dankbar.

Merke: Eine Versicherung ist für den finanziellen Notfall da und nicht um jeglichen Kleinschaden zu bezahlen. Eine anständige Selbstbeteiligung (SB) drückt auch noch die Verwaltungskosten und überfordert niemanden. In der Vollkasko haben die meisten Kfz-Halter doch auch eine SB von 300 Euro. Und weil der Hund doch sowieso nicht beißt, ist auch hier eine SB gängige Praxis.

Gerhard Göddecke

gg@gkz-online.de

zum Artikel: „Vollrausch-Fahrt mit tödlichen Folgen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Berufsunfähigkeit · Kfz-Versicherung · Versicherungsmakler
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