Nicht die Berufszulassung entscheidet über die Moral

28.4.2016 – Na – da bin ich aber überrascht. Versicherungsberater nach § 34e GewO wollen keinen Umsatz machen? Und alle Verkäufer arbeiten nur in die eigene Tasche?

Wer ein solches Feindbild hat, leugnet auch, dass es ebenso Berater mit überzogenen Honorarrechnungen gibt, wie Makler, die gerade deshalb erfolgreich sind, weil sie seit Jahrzehnten die für ihre Kunden optimierten Lösungen suchen.

Die Welt ist nicht schwarz oder weiß. Nicht der Status der Berufszulassung entscheidet über die Moral des Berufsausübenden – und zwar in allen Branchen. Wer aber so tut, als sei es nur für Honorarberater legitim, mit ihrem Beruf auch Geld zu verdienen, diskreditiert seine Mitbewerber am Markt pauschal. Ob das eines fairen Beraters würdig ist?

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Leserbrief: „Das ist das tatsächliche Gesicht des Versicherungsvertriebs”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gewerbeordnung · Honorarberater · Versicherungsberater
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