30.6.2016 – Da macht es sich AfW-Vorstand Norman Wirth aber sehr einfach, wenn er von einer Einzelfallentscheidung ohne Pauschalgültigkeit spricht. Wer sich seiner Sozialversicherungs-Prüfung unterziehen muss, gerät ganz schnell in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit, wenn er sich nicht vorher mit diesem Thema beschäftigt hat.
Ich stelle infrage, ob sich darüber jeder Makler im Klaren ist. Es ist in der Vergangenheit zu manchen fragwürdigen Urteilen gekommen und es wird mit zweierlei Maß gemessen. Der betroffene Makler trägt erst einmal das Prozessrisiko und die damit verbundenen Prozesskosten.
Unabhängig davon, fordert die Sozialversicherung erst einmal die fälligen Beitrage an, obwohl ein Wiederspruchs-Verfahren eingeleitet wird. Kein kleines Risiko für einen Makler.
Dieses fragwürdige Urteil bestätigt nur eins, dass man sich vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand befindet. Hier sind unsere Verbände gefordert, Klarheit zu schaffen und nicht zur Tagesordnung überzugehen.
Hubert Gierhartz
zum Artikel: „Pools: Nur wenigen Maklern droht Rentenversicherungs-Pflicht”.
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