24.4.2017 – Selbstschuldnerische Bürgschaft heißt jetzt offenbar die neue Angriffsstrategie der Versicherer gegen die Maklerschaft. Bei gleichzeitigem Verzicht auf Anfechtung, Aufrechnung und Vorausklage (§§ 770, 771 BGB). Hier kann ich jedem Makler nur abraten, sich durch Unterzeichnung der eigenen Rechte zu berauben.
Das heißt, man will die drastisch verringerten Courtagezahlungen an die Makler, die bisher durch die Stornorücklage gegen Ausfall gesichert wurden, jetzt komplett ein zweites Mal durch die unbegrenzte, persönliche Haftung des Maklers erweitern. Damit volles Durchgriffsrecht auf das private Vermögen des Maklers, der damit de facto alleiniger Risikoträger für Courtageausfälle wird.
Die Stornorücklage bleibt aber erhalten. Selten habe ich ein schlechteres Geschäftsangebot gesehen. Der Bayerische Volksmund hat für derartige Ansinnen ein besonders derben Ausdruck parat: hinter…
Knut Kahnt
zum Artikel: „Wie geht es weiter mit den Leben-Provisionen?”.
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