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LVRG liefert Argumentation zur Provisionskürzung

28.10.2014 – Das Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) gibt den Anbietern eine Argumentation zur Kürzung der Abschlussprovisionen, obwohl der Gesetzgeber nicht davon spricht.

Als Makler blickt man bereits seit mehreren Jahren in eine ungewisse Zukunft und es werden nicht nur wegen des LVRG die Planungen einiger Anbieter, den unabhängigen Vertrieb vom Markt zu drängen, Erfolg haben. Die Folgen gekürzter Provisionen beziehungsweise langfristiger Haftungsvorgaben wird neben der Schließung vieler zum Teil seit Jahrzehnten aufgebauter Maklerbetriebe auch ein Einbruch im Lebensversicherungs-Geschäft darstellen.

Zudem wird aber auch der Markt zunächst angeheizt werden, denn die fallende Provision kann nur mit mehr Geschäft ausgeglichen werden. Alte Bestandsverträge werden erneut angegangen werden, was nach meiner Ansicht überwiegend bei alten Berufsunfähigkeit-Tarifen oder Riester-Verträgen zu merken sein dürfte.

Das Problem mit dem Nachwuchs wird sich enorm verstärken und einige Betriebe werden ihr Glück aber auch im Zukauf von Beständen suchen. Aus der laufenden Berichterstattung kann man zudem den Eindruck gewinnen, dass die Anbieter die Provisionen bezahlen und nicht die Kunden, was bekanntlich falsch ist.

Ich sehe das Problem aufseiten der Anbieter sowie der Gesetzgebung, welche nach wie vor auf einen Multichannel-Vertrieb setzen und damit eine klare Positionierung zum fachlich versierten und unabhängigen Berater vermissen lassen. Die Gier-frisst-Hirn-Mentalität prägt den Vertrieb und eine nachhaltige Veränderung ist leider nach wie vor nicht in Sicht.

Hans-Jürgen Kaschak

info@veka-online.de

zum Artikel: „Makler blicken ungewisser Zukunft entgegen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Diebstahl · LVRG · Provision · Riester
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