Konsequentes Abwehrverhalten schadet auch den Privaten

27.10.2014 – Es begründet zwar keinen Rechtsanspruch gegen den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), hätte aber durchaus in die Entscheidung der GUV einfließen können und vielleicht dazu geführt, den Leistungsanspruch anzuerkennen: Die Tatsache, dass der Versicherte seine Gesundheit und somit auch den Erhalt der Arbeitskraft vor Augen hatte.

Da aber bei einem Ausfall der Arbeitskraft aufgrund einer Erkrankung die GUV nicht zu Leistungen herangezogen wird, ist dieser Punkt natürlich für sie nicht von Relevanz.

Es ist ebenso schade, wie bedenklich, dass die GUV durch ihr konsequentes Abwehrverhalten den Eindruck unterstreicht, Versicherer wollen nur Beiträge kassieren und sich ohnehin immer nur vor der Zahlung drücken. Wenn es stattliche Einrichtungen schon machen, dann doch erst recht private Versicherungs-Gesellschaften – so die Auffassung des „Otto Normalverbraucher”.

Katja-Christine Böhme

katjachristine.boehme@gmail.com

zum Artikel: „Nicht jeder Umweg ist auch ein Umweg”.

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