28.2.2014 – Armes Deutschland. Demnach geht doch ein Richter, welcher Gesetzesbücher zu Hause hat, ebenfalls seiner beruflichen Tätigkeit nach. Nur eben mit dem Unterschied, dass der Richter Beamter ist.
Dass die Richter so entscheiden, obwohl keinerlei Kundenfrequenz im Haus war, keinerlei sonstige Störungen durch den Gewerbebetrieb vorhanden waren, zeigt doch einfach wieder einmal mehr, was ein Arbeitsplatz wert ist, der von einem Einzelnen geschaffen wurde.
Wäre es ein Arbeitsplatz in Rüsselsheim, würde die Regierung auf der Matte des Vermieters stehen.
Wilfried Mackert
zum Artikel: „Wenn die Berufsausübung die Wohnung kostet”.
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