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Keine Überversorgung

13.5.2011 – Da es sich bei dem Urteil um mein Urteil handelt, sehe ich hierin mein gutes Recht! Zu einer Überversorgung kommt es durch das Urteil mit Sicherheit nicht! Ich habe einen GdB von 80 Prozent!

Mein rechter Arm wird mein Leben lang gelähmt bleiben und ich werde immer unter den Phantomschmerzen leiden und auch der psychische Schaden wird mich ein Leben lang begleiten!

Damit sei wohl auch ausgeschlossen, dass ich in Teilzeit im Beruf des Versicherungskaufmannes arbeiten kann, da meine Schmerzen so unberechenbar sind, dass ich nie einschätzen kann, ob und wann es zusätzlich zum dauerhaften Schmerz zu einer Schmerzattacke kommt.

Unter dieser Vorraussetzung kann ich den Beruf nicht einmal in Teilzeit ausüben! Und was sind 594,73 Euro im Monat im Gegensatz zu einem Leben ohne rechten Arm und mit dauernden Schmerzen.

Warum sollte ein solches Urteil der Branche schaden? Ich bin da genau gegensätzlicher Meinung! Ich denke, dieses Urteil wird der Branche förderlich sein, da die Kunden hiermit die Sicherheit erhalten, dass ihre jahrelang bezahlten Beiträge nicht umsonst geleistet wurden, falls es zum Versicherungsfall kommt.

Christian Korb

christian.korb@web.de

zum Leserbrief: „Beigeschmack”.

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