Kampf mit harten Bandagen

17.5.2011 – Als Versicherungsmakler bewegt man sich in einem Umfeld, in dem alle Beteiligten – insbesondere auch die Versicherer – ihre juristische Kompetenz und Überlegenheit ausnutzen. Folge ist, dass der Versicherte seine Rechtsansprüche oft nur noch durchsetzen kann, indem er selbst juristisch hochrüstet.

Angesichts des Verhaltens vieler Versicherer darf man sich nicht wundern, wenn die Anwälte der Kunden mit allen legalen Mitteln und größter Rücksichtslosigkeit alle juristischen Möglichkeiten ausnutzen, um einem ebenso agierenden Gegner beizukommen. Es geht nämlich oft einfach nicht anders.

Spätestens wenn der Kunden-Anwalt dann merkt, dass dem Versicherer nichts vorzuwerfen ist, aber womöglich ein Beratungsfehler vorliegt, gerät der Makler in diese Schusslinie.

Damit muss man aber als Makler rechnen und nicht etwa erwarten, dass sich der Kunde als einziger in dem Spiel „moralisch” verhalten soll. Es hilft leider nichts: Auch der Makler muss juristisch aufrüsten.

Wer sich in einem solchen Umfeld bewegt, ohne dafür im erforderlichen Umfang rechtliche Kenntnisse zu erwerben, geht ein hohes Risiko ein. Rücksicht darf er bei oft mindestens fünfstelligen Schadensummen nicht erwarten.

Und dass auf allen Seiten nicht immer genau bei der Wahrheit geblieben wird, ist bekannt. Dabei muss ein Makler bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG weder beraten – hier kann er auch auf andere verweisen – noch muss er eine solche Beratung umsonst durchführen, sondern gegen Courtage bei Erfolg.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Frechheit siegt immer öfter”.

WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG