Justiz und Politik haben die Lufthoheit übernommen

1.7.2016 – Jeden Tag „wird eine andere Sau durch's Dorf getrieben”. Der Versicherungsmakler möchte doch nur seinen Beruf unabhängig ausüben. Selbstverständlich greift er auf Pool-Angebote zurück, wenn sich die aufgrund optimaler Bedingungen für den Interessenten beziehungsweise Kunden rechnen.

Nein geht nicht, denn bis zu 130 Institutionen schreiben einem Selbstständigen vor, wie er seine Selbstständigkeit zu gestalten hat. Jetzt sollen Teile der Maklerschaft auch noch Rentenversicherungs-Beiträge zahlen. Dabei zahlen Versicherungsmakler ja bereits Gewerbesteuer, ohne dass sie die Kosten hierfür in ihre Stückkosten einkalkulieren können.

Die Gewerbesteuer muss also noch zusätzlich vom Ertrag abgeführt werden. Dazu kommt, daß Justiz und Politik mittlerweile die Lufthoheit über den Tagesalltag eines Versicherungsmaklers übernommen haben. Es kotzt einen nur noch an.

Gerhard Göddecke

gg@gkz-online.de

zum Artikel: „Wenn ein Versicherungsmakler rentenversicherungs-pflichtig ist”.

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