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IDD-Umsetzungsgesetz bereits in Teilen in Kraft

22.11.2017 – Für Deutschland sollte man aber hinzufügen, dass das IDD-Umsetzungsgesetz bereits seit dem 29. Juli 2017 in kleineren und ab dem 23. Februar 2018 in größeren Teilen in Kraft ist. Daran wird sich auch nichts mehr ändern.

Von der möglichen Verschiebung betroffen sein, werden die beiden europäischen delegierten Rechtsakte zum Produktfreigabeprozess und zu Interessenkonflikten beim Vertrieb von Versicherungsanlage-Produkten.

Wer aber beispielsweise glaubt, den genannten, zweiten Rechtsakt erst einmal nicht umsetzen zu müssen, verstößt damit gegen den ab 23. Februar 2018 gültigen § 1a VVG (Handeln im bestmöglichen Interesse des Kunden) und den § 48a VAG (konfliktfreie Ziel-, Vergütungs- und Anreizsysteme auf Versichererseite).

Aus anderem Grund wird es für die deutschen Verordnungen eng, weil sich Berlin mit der Regierungsbildung Zeit lässt. Aber auch da sollte sich zum Beispiel ein Vermittler nicht darauf verlassen, dass er sich nun doch bis zum 1. Oktober nicht weiterbilden muss, denn die Weiterbildung ist über § 34d GewO ab dem 23. Februar 2018 Pflicht.

Und abgesehen davon: Auch die Leser des VersicherungsJournals werden doch hoffentlich für sich in Anspruch nehmen, nur gut qualifiziert und im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln. Und wer will nicht, dass die Branche und ihre Vermittler endlich einen besseren Ruf in der Öffentlichkeit erlangen?

Matthias Beenken

matthias.beenken@t-online.de

zum Artikel: „IDD-Anwendung: Verschiebung scheint fix”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gewerbeordnung · IDD · Versicherungsaufsichtsgesetz · Versicherungsvertragsgesetz
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