Honorarberatung wird um ein Jahrzehnt zurückgeworfen

19.1.2017 – Entgegen der allgemeinen Meinung freut es mich, dass stärker unterschieden wird zwischen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater, hier tut der Verbraucherschutz sein Bestes. Leider ist das Was doch immer noch viel wichtiger als das Wie.

In den Maklerforen liest man immer wieder, dass neue Geschäftszweige angestrebt werden, egal ob es Strom, Internet, Telefon, Investment oder die Baufinanzierung ist. Der Allfinanzgedanke lebt, aber wo ist der Vorteil für einen Verbraucher? Und tut man sich wirklich etwas Gutes, wenn man bei der Wandlung des Vermittlers auf Berater auf Unterlagen verzichtet? Ich möchte schon, dass mein Berater auf geordnete Vermögensverhältnisse geprüft ist.

Wenn man doch so stark in den Markt eingreift, warum werden dann wieder unsere Schäfchen geschützt? Schade, dass nun nicht die gewünschten Ergebnisse eintreten und weiter nach Abschlussprovision verkauft wird, statt den Fokus auf wiederkehrende Vergütungen und Honorare zu legen.

Mit diesem Referentenentwurf, wird das Thema Honorarberatung um mindestens ein Jahrzehnt zurückgeworfen. Begrifflichkeiten werden dem Verbraucher jetzt zwar verständlicher aufgezeigt, jedoch ist der Markt für Honorarberatung verschwunden. Interessant, dass es durch den neuen Entwurf in die Gegenrichtung geht, welche angestrebt wurde.

Johannes Buckel

johannes.buckel@telis-finanz.de

zum Artikel: „Kabinettsbeschluss zur IDD-Umsetzung: Harte Zeiten für Makler”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Honorarberatung · IDD · Verbraucherschutz · Versicherungsberater · Versicherungsvermittler
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