16.5.2011 – Genau diese Situation kennt denke ich jeder Makler. Zunächst kommt der Kunde und hat kein Geld um die teure Versicherung zu bezahlen. Man solle alles so billig wie möglich machen et cetera.
Die Frechheit besteht nun seitens des Kunden darin, dass man dann den Makler in Haftung nimmt. Rechtsanwälte finden hier ja bereits seit langer Zeit ein gefundenes Zusatzeinkommen, welches hauptsächlich darin besteht, fehlerhafte Beratungsprotokolle zu durchstöbern, was ja bei einem Makler, der keine juristische Ausbildung besitzt, nicht schwer fällt.
Man darf sich nicht wundern, dass die Maklerschaft allmählich ausstirbt, was ja auch so manch einem Produktlieferanten recht ist, da man in diesem Zusammenhang wieder auf mehr HGB84er hofft, welche aber leider ebenfalls immer mehr zur Mangelware werden.
Dass der Makler seine Dienstleistung auch noch ohne jegliche Provisionseinnahmen vollzog, sei hier nur am Rande erwähnt, was der Klage des angeblich ahnungslosen Kunden nur noch die Krone aufsetzt. Frechheit siegt offenbar immer öfter, und dieser Fall zeigt wieder einmal die Moral der Kunden und Anwälte, welche es nicht mehr gibt.
Hans-Jürgen Kaschak
zum Artikel: „Wenn bei der Beratungsdokumentation geschlampt wird”.
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