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Eine gesetzliche Regelung dürfte rechtlich kaum möglich sein

21.2.2017 – Die Ersatzkassen sind eine von sechs Kassenarten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zu den Ersatzkassen gehören die Barmer, die Techniker Krankenkasse, die DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die Hkk – Handelskrankenkasse und die HEK – Hanseatische Krankenkasse. Sie versichern zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland und zählen dabei an die 22 Millionen Mitglieder.

Neben den Ersatzkassen gibt es als weitere Kassenarten die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Die AOK ist also keine Ersatzkasse. Den Vorschlag des Leserbriefschreibers könnten die AOKen natürlich als selbstverwaltete Körperschaften selbst aufgreifen und umsetzen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung jedoch dürfte rechtlich kaum möglich sein. Genauso könnte man fordern, sämtliche Betriebskrankenkassen zu einer einzigen Kasse zusammenzufassen.

Gerhard Jüttner

gerhard@juettner.name

zum Leserbrief: „Alle AOK zusammenfassen”.

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