Dringend an Datenschutz denken

21.5.2015 – Die Einteilung der Kunden in Gruppen war schon immer ein probates Mittel, Kundenservice optimal, auch für den Kunden, zu gestalten. Nur, der Makler oder Mehrfachagent sollte hierbei die Fragen des Datenschutzes nicht vergessen. Denn danach ist diese Kundensegmentierung oder -clusterung ohne Zustimmung des Kunden nicht erlaubt.

Dies umso mehr, wie diese Einteilung durch das Verwaltungssystem erfolgt. Die Haspa in Hamburg musste dafür bereits Lehrgeld bezahlen. Deshalb sollten Makler und Mehrfachagenten diese Fragen in einer eigenen Datenschutzvereinbarung mit ihren Kunden regeln.

Rainer Stieber

rainer.stieber@mindtrace.de

zum Artikel: „Mehr Ertrag erzielen durch die Arbeit mit Kundenklassen”.

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Datenschutz · Mehrfachvertreter
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