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Die befürchteten Folgen sind vermeidbar

2.5.2011 – Es ist überhaupt – auch wegen der abstrusen Ergebnisse für ältere Frauen – nicht einzusehen, weshalb in der PKV nicht nur bei Neukunden, sondern auch für den gesamten Bestand geschlechtsunabhängig kalkuliert werden sollte. Niemand hat das bisher verlangt, auch die EU nicht.

Auch die vermeintlichen Verwerfungen durch das Tarifwechselrecht sind vermeidbar: Ohne Weiteres kann nämlich – einfache gesetzliche Flankierung vorausgesetzt – auch künftig erst einmal jeder Tarif geschlechtsabhängig kalkuliert werden, und erst anschließend durch eine nur für echte Neuzugänge darauf gesetzte geschlechtsübergreifende Mischung der EU-Forderung genügt werden.

Genau wie dies heute schon – seit 1995 – in der Pflichtpflege-Versicherung (PPV) erfolgt. Wer dann als „Altkunde” in einen neuen Tarif wechselt, zahlt dort die geschlechtsabhängige Prämie – und nur der Neukunde wird anschließend noch je nach Verhältnis der Neuzugänge von Männern/Frauen in der betreffenden Altersgruppe des Tarifs gemittelt.

Nur für diese Neuzugänge ist dann bei künftigen Beitragsanpassungen und anderen Änderungen entsprechend zu verfahren, wie heute schon in der PPV praktiziert.

Weil es sich gar nicht um unterschiedliche Tarife handelt, sondern nur um eine Modifizierung der Beitragsberechnung, kann auch kein Altkunde durch Tarifwechsel eine geschlechtsunabhängige Behandlung verlangen. Entsprechend kann sogar beim Wechsel des Versicherers verfahren werden. Damit bleiben die befürchteten Folgen aus.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Unisex zwingt PKV im Extremfall zu starkem Beitragsanstieg”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Private Krankenversicherung · Unisex
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