Bürger wird vorverurteilt

3.9.2014 – Welche eine Unverschämtheit. Der/die Beamte/-tin, darf einen Bürger sozusagen „vorverurteilen”, indem der Wert des Wagens die Berechtigung für einen Strafzettel darstellt (wäre dann die Frage, ob ein Fahrer eines beispielsweise 20 Jahre alten Fiat Gnade erfahren hätte), macht dann aber sofort einen auf beleidigte Leberwurst und der Steuerzahler darf nun das Verfahren bezahlen.

Wenn ich als Privatmann jemanden wegen Beleidigung verklaren möchte, trage ich das Risiko auch selbst. Wo ist hier die Gerechtigkeit?

Polizei und Politessen kassieren doch überwiegend nur noch da ab, wo es sehr leicht geht (also Autofahrer). Miserable Aufklärungsquoten oder unmittelbare Verfahrenseinstellungen bei Einbrüchen et cetera belegen dies auch. Hier haben die wirklich Kriminellen mehr oder minder freie Hand und die Executive versagt ... gibt ja auch kein Geld für die Aufklärung.

Michael Goltz

info@ma-goltz.de

zum Artikel: „Nach Strafzettel: Beleidigung oder freie Meinungsäußerung?”.

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3.9.2014 – Peter Schramm zum Artikel „Nach Strafzettel: Beleidigung oder freie Meinungsäußerung?” mehr ...
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