21.6.2016 – Die Bezahlbarkeit der Rechtsschutz-Versicherung ist nur mit Selbstbehalt im Schadensfall gesichert. Bei den heute vorherrschenden Tarifen ohne Selbstbehalt werden Kosten von Versicherten und Rechtsanwälten produziert. Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern im Bagatellbereich werden Versicherte zu Einsprüchen animiert, die eine Kostenlawine in Gang bringt („Anwalts Liebling”).
Hinzu kommt, dass zur Sicherstellung der Rechtspflege Gerichte sich nicht mit Lappalien beschäftigen müssen. Der Zeitgenosse, der meint, klagen zu müssen, weil der Wind nicht aus der vorhergesagten Richtung wehte, soll für seinen Nonsens selbst bezahlen.
Wilfried Hartmann
zum Artikel: „Lässt sich Rechtsschutz zu 400 Euro noch verkaufen?”.
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