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Auch dubiose Experten verlangen Bezahlung

14.8.2014 – Der Begriff „Sachverständiger ” oder „Gutachter” ist wohl rechtlich nicht eindeutig geregelt. Auch dubiose „Experten” verlangen gleichwohl Bezahlung.

Dass die notwendige Dachsanierung nach Ansicht der Richter ausschließlich zulasten des Hauskäufers geht, spricht wieder einmal gegen den „gesunden Menschenverstand” der Juristen, aber das ist ja leider alltäglich der Fall und nicht Auftrag der Juristen. Schade!

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Zur Frage der Haftung eines Gebäude-Sachverständigen”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

Thomas Lechner - Verkehrswert nicht gleich Hausbegutachtung. mehr ...

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