19.12.2014 – Das Älterwerden des Bestandes in einem Versicherungstarif der privaten Krankenversicherung führt nicht zu Beitragserhöhungen. Denn genau dafür sind Alterungsrückstellungen gebildet, die das mit dem Alter steigende Wagnis auffangen.
Es handelt sich ja nicht um ein Umlageverfahren. Vielmehr ist der mit dem Alter steigende Schadenbedarf bei allen Versicherten von Beginn an bereits in die einzelnen Prämien einkalkuliert, so wie er im Tarif nach den derzeitigen Erfahrungen zu erwarten ist.
Inflation und medizinischer Fortschritt hingegen müssen durch spätere Beitragsanpassungen aufgefangen werden – dies darf gesetzlich nicht vorher einkalkuliert werden.
Die – wenn auch nur faktische – Schließung eines Tarifes für Neuzugänge kann daher durch das Älterwerden des Bestandes keine zusätzlichen Schadensteigerungen und dadurch höheren Beitragsanpassungen verursachen als ohne diese Schließung.
Peter Schramm
zum Leserbrief: „Anpassungen sind den Versicherern anzulasten”.
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