Nur oberflächlich recherchiert

21.3.2012 – Das ist für mich mal wieder ein Beweis, wie oberflächlich recherchiert wird und wie populistisch Aussagen aus solchen „Recherchen“ unters Volk gebracht werden.

Klar sind 500 Euro für einen Durchschnittsrentner viel Geld, nur ist dieser auch wirklich privat versichert oder betrifft es nicht eher diejenigen, die in ihrem Berufsleben laut SGB versicherungsfrei waren, also Besserverdiener und Selbstständige? Und welchen Beitrag müssten die Betreffenden eigentlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlen? Selbstbeteiligung 400 beziehungsweise 760 Euro?

Für alle, die es wirklich interessiert, hier der Link zu besagten Bedingungen:

http://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/Tarifbedingungen/Nicht-Beihilfeberechtigte__Arbeitnehmer__Selbstst__ndige_/Haupttarife/CKV21.pdf

Diese findet man übrigens ohne Probleme auf der Debeka-Internetseite und siehe da, Selbstbehalt ja, aber dann doch etwas anders als dargestellt. Nur im ambulanten Bereich und zwar in Höhe von 10 Prozent, maximal 400 Euro.

Bevor ich anderen vorwerfe, es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen, sollte ich mich vielleicht erst mal an die eigene Nase fassen.

Henryk Franke

henrykfranke@vodafone.de

zum Leserbrief: „Mit der Wahrheit nicht so genau genommen”.

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Gesetzliche Krankenversicherung
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