30.1.2015 – Laut Öko-Test werfen die Kapitalanlagen der Versicherer immer noch „traumhafte Gewinne“ ab. So lag die Nettoverzinsung in 2013 bei durchschnittlich 4,49 Prozent. Hierin sind natürlich – worauf der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) dazu zutreffend hinweist – die Realisierungen von Bewertungsreserven enthalten.
Leider finden sich hierzu weder bei Öko-Test noch im GDV-Faktencheck konkrete Angaben über die Höhe der realisierten Bewertungsreserven und insbesondere darüber, wie hoch die Auszahlungen der Versicherer bei Rückkäufen und Abläufen von Versicherungen aus der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven waren.
Bekanntlich mussten die Versicherer bis zum Inkrafttreten des Lebensversicherungs-Reformgesetzes Anfang August 2014 immerhin 50 Prozent der auf die betroffenen Verträge entfallenden Anteile an den Bewertungsreserven bei Fälligkeit mit auszahlen. Dieser Anteil konnte teilweise bis zu 15 Prozent der tariflichen Vertragsleistung ausmachen und stand nicht zur Finanzierung der Zinsüberschuss-Beteiligung aller Versicherten zur Verfügung.
Axel Kleinlein verwendete für seinen Beitrag im Handelsblatt den Titel „ Die Renaissance des legalen Betrugs“. Der Begriff „legaler Betrug“ wurde für Lebensversicherungen erstmals von dem früheren BdV-Vorstandsvorsitzenden Hans Dieter Meyer gewählt. Ich hatte eigentlich gedacht, dass derartige Bezeichnungen der Vergangenheit angehören. Es wäre wünschenswert, wenn über das wichtige Thema „Überschussbeteiligung“ zukünftig in der Presse sachlicher berichtet wird.
Wolfgang Schuster
zum Artikel: „Neuer Frontalangriff auf die Lebensversicherung”.
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