Kunde sollte Zügel in der Hand behalten

3.5.2016 – Weiß der Kunde bei der Abgabe einer Postempfangsvollmacht an den Makler, dass dies bei Personenversicherungen auch für gesundheitsrelevante Daten gilt, der Makler also auch über die Diagnosen der Leistungsabrechnung im Bilde ist?

Meine Erfahrung ist, dass dies bei Bekanntwerden seitens des Kunden meistens zu einem Widerruf der Empfangsvollmacht führt. Ich bin immer wieder überrascht welche umfangreichen Vollmachten abgegeben werden, ohne das die Konsequenzen bekannt sind.

Es ist grundsätzlich gut, einen qualifizierten Makler mit der Betreuung des Vertrages zu beauftragen, aber die Zügel sollte doch der Kunde in der Hand behalten.

Henri Steenfatt

qx11@gmx.de

zum Artikel: „Wann Makler auf Policen zu nennen sind”.

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