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Da wird eine Grenze überschritten

11.12.2014 – Die spannende Frage ist doch, ob es zu den Pflichten eines Maklers gehört, eine Analyse der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Versicherungs-Unternehmens durchzuführen. In diesem Fall ist er auf Kennzahlen und Studien angewiesen und muss für die Richtigkeit geradestehen.

Da ist eine Grenze überschritten, dessen was geleistet werden kann. Bilanzkennzahlen haben ihre Anwendungsgrenzen und betrachten den Status quo mit Fokus auf der Vergangenheit. Ebenso bilden sie statische Größen ab. Auch ist die fehlende Segments-Berichterstattung im Bereich Rückstellungen nicht gegeben.

Nehmen Sie mal die Bilanz der Generali aus dem Jahr 2012 und vergleichen Sie die Kennzahlen zur Central. Im Lagebericht finden Sie Informationen, die das Gesamtbild komplett ändern. Oder Debeka. 50 Prozent der Kunden sind keine Krankenversicherungs-Voll-Kunden sondern Beihilfe-Ergänzungsverträge.

Wie würden sich unter Verwertung dieser Informationen die Kennzahlen wohl ändern? Das gibt ein komplett anderes Bild. Selbst gestandene Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater haben Mühe, ohne ergänzende Hintergrundinformationen ein klares Bild über Finanz- Vermögens- und Ertragslage zu schaffen.

Der einzige Punkt, dem ich zustimme ist, dass die Kennzahlen des PKV-Verbands schlicht und einfach nicht zu verwerten sind. Statt Personen als selbsternannte Krankenversicherungs-Profis zu disqualifizieren, ist es hilfreich, sich dem Thema in der Tiefe auseinanderzusetzen statt Zahlenfriedhöfe zu generieren.

Christian Müller

christian.r.mueller@mac.com

zum Leserbrief: „Das ist nicht der Job des Versicherungsmaklers”.

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Geschäftsbericht · Private Krankenversicherung · Unternehmensberater
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