29.4.2026 – Im vergangenen Jahr ist der Eingang an zulässigen Beschwerden bei der Schlichtungsstelle deutlich gestiegen. Besonders kräftige Zunahmen gab es dabei in den Sparten Kraftfahrt und Haftpflicht. Nach einer weiteren kräftigen Steigerung unverändert führend ist die Rechtsschutzversicherung. Dahinter folgen die Segmente Kfz-Kasko und Leben, und zwar in umgekehrter Reihenfolge zu 2024. Dies zeigt der jetzt veröffentlichte Jahresbericht.
2025 sind beim Versicherungsombudsmann e.V., der seit April letzten Jahres von der Ombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf geführt wird (VersicherungsJournal 9.1.2024), 28.904 Beschwerden eingegangen. Das waren über ein Drittel mehr als im Jahr zuvor (16.3.2025).
Zulässige Eingaben bei neuem Rekordwert von 15.659 Stück
Fast genauso stark nahm die Zahl der zulässigen Eingaben zu – und zwar auf einen neuen Rekordwert von 20.064 Stück. Das ist dem aktuellen Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle zu entnehmen, der am Dienstag vorgestellt wurde.
Der bisherige Höchststand im Betrachtungszeitraum war vor Jahresfrist mit fast 15.700 Beanstandungen erreicht worden. 2012 wurden mit etwa 11.600 die wenigsten zulässigen Eingaben zu verzeichnet (17.5.2013).
Rechtsschutz weiter in Front
Rund jede fünfte Eingabe entfiel auf die Rechtsschutzversicherung, etwa jede sechste auf die Kfz-Kaskoversicherung und gut jede achte auf die Lebensversicherung. In Ersterer stieg die Zahl um über ein Drittel (auf mehr als 4.000 Eingaben), während sie in Letzterer nur minimal zunahm (auf knapp 2.700). Dafür zeigte die Kurve in Kasko besonders deutlich nach oben (plus über die Hälfte auf gut 3.500 Stück).
Damit verteidigte die Rechtsschutzversicherung den unrühmlichen Spitzenplatz als Sparte mit den meisten zulässigen Reklamationen. Davor hatte dreimal die Lebensversicherung in Front gelegen (16.5.2023, 18.5.2022, 21.5.2021). Dreimal davor wiederum stand die Rechtsschutzversicherung vorn (6.5.2020, 24.5.2019, 7.6.2018).
Zunahmen der Beschwerden in allen Versicherungssparten
Auch in allen anderen Sparten stieg die Beschwerdezahl an – und das meist erheblich. In der allgemeinen Haftpflicht ging es mit fast 53 Prozent (auf annähernd 1.100 Beanstandungen) sogar noch stärker nach oben als in Kasko. In der Kfz-Haftpflicht war eine Steigerungsrate von fast der Hälfte zu beobachten (auf 1.800 Reklamationen).
Um ein knappes Drittel wuchs das Beschwerdevolumen in der Sparte Berufsunfähigkeit (auf über 300 Stück), um ein gutes Viertel im Segment Unfall (auf über 600) und um über ein Sechstel in Hausrat (auf mehr als 1.100). Nur eine leichte Zunahme gab es in der Gebäudeversicherung (plus 2,5 Prozent auf etwa 2.100).
So wurden die Verfahren beim Versicherungsombudsmann abgeschlossen
Der Jahresbericht gibt auch Aufschluss darüber, wie die zulässigen Beschwerden abgeschlossen wurden. Insgesamt wurden 44 Prozent (2024: 42 Prozent) der zulässigen Eingaben durch Entscheidung beendet (bis 10.000 Euro, verbindlich für den Beschwerdegegner). In jedem 16. (17.) Fall sprach der Schlichter eine Empfehlung aus (über 10.000 bis zu 100.000 Euro, unverbindlich für den Versicherer).
Bei erneut fast einem Drittel der zulässigen Eingaben sorgte der Ombudsmann für Abhilfe. Darunter ist zu verstehen, dass der Versicherer von der vom Beschwerdeführer beanstandeten Entscheidung ganz oder teilweise abrückte. Weiterhin wurde jeder zehnte Fall durch Beschwerderücknahme beendet, jeder 21. (16.) durch Vergleich.
Etwa jede 35. (25.) Reklamation konnte in der Sache nicht entschieden werden (Kategorie „Ungeeignet“). Letzteres trifft den Angaben zufolge auf solche Eingaben zu, bei denen die endgültige Bewertung von Fragen abhing, für deren Klärung sich das vereinfachte Ombudsmannverfahren nicht eignete.







