Deutliche Rentenerhöhung zum 1. Juli

21.3.2019 (€) – Die Renten steigen für Ruheständler in den alten Bundesländern zum 1. Juli 2019 um knapp 3,2 Prozent, in den neuen Ländern um über 3,9 Prozent. Dies gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Mittwoch bekannt. Für den Eckrentner erhöht sich did monatliche Bruttorente im Westen um 45 und im Osten um 54 Euro.

Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten in diesem Jahr eine deutliche Erhöhung ihrer Ruhestandsbezüge. Zum 1. Juli 2019 steigen die Renten kräftig an – in Westdeutschland um 3,18 Prozent und in Ostdeutschland um 3,91 Prozent.

Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am Mittwoch unter Verweis auf jetzt vorliegende Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und der Deutschen Rentenversicherung Bund mit.

Vergleichsweise hohe Steigerung

Im Westen fällt die Steigerung minimal niedriger aus als im Vorjahr, im Osten dafür um über 0,5 Prozentpunkte höher (VersicherungsJournal 21.3.2018). Allerdings bleibt die anstehende Erhöhung doch ein ganzes Stück hinter dem Rekordanstieg von vor drei Jahren zurück. Seinerzeit hatte es in den neuen Ländern ein Plus von 5,95 Prozent und im Westen einen Zuwachs um 4,25 Prozent gegeben (VersicherungsJournal 22.3.2016).

Dennoch ist die kommende Steigerung in den neuen Ländern die zweithöchste auf Zehnjahressicht betrachtet, in den alten Ländern immerhin die dritthöchste nach dem Vorjahr und 2016 (VersicherungsJournal 22.3.2016). Eine Nullrunde – wie zuvor auch schon zwischen 2004 und 2006 – gab es zuletzt im Sommer 2010 (VersicherungsJournal 17.3.2010).

Rentenanpassungen (Bild: Wichert)

Gesetzliche Rente bleibt zentrale Alterssicherungssäule

„Auch in diesem Jahr profitieren die Rentnerinnen und Rentner von der guten Lage am Arbeitsmarkt und den Lohnsteigerungen der Vergangenheit in Form von besseren Renten“, lässt sich Bundesarbeits- und -sozialminister Hubertus Heil (SPD) in einer Pressemitteilung zitieren.

Dies zeige, dass die gesetzliche Rente die zentrale Säule der Alterssicherung in Deutschland bleibt. „Um sie weiter zu stärken, werden wir eine Grundrente einführen, die ihren Namen auch verdient. Die Grundrente soll Lebensarbeitszeit anerkennen und einen wirksamen Beitrag gegen Altersarmut leisten.

Es geht um mehr Respekt vor der Leistung von Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben und aufgrund zu niedriger Löhne keine angemessene Rente bekommen. Diese Menschen sollen im Alter ordentlich abgesichert sein“, so der Arbeitsminister weiter.

Heils diesbezüglichen Pläne (VersicherungsJournal 4.2.2019) sind von verschiedenen Seiten kritisiert worden (VersicherungsJournal 5.2.2019, 15.2.2019). Die CSU hat der Grundrente die Idee eines „Schutzschirm bei der Altersrente“ gegenübergestellt (VersicherungsJournal 20.3.2019).

Standardrente steigt um 46 Euro (West) und 54 Euro (Ost) pro Monat

Durch die Rentensteigerung erhöht sich auch der Rentenwert. Derzeit liegen die Werte bei 32,03 Euro (West) beziehungsweise bei 30,69 Euro (Ost). Ab Juli sind es dann 33,05 Euro in den alten beziehungsweise 31,89 Euro in den neuen Bundesländern.

Dadurch nähert sich das Rentenniveau Ost dem des Westens weiter an, und zwar von 95,8 auf 96,5 Prozent. Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wird bis spätestens 2024 das Ost-Rentenniveau dem Rentenniveau West schrittweise angeglichen (VersicherungsJournal 16.2.2017, 2.6 2017, 7.7.2017).

Die Bruttorente des Eckrentners steigt damit in den alten Bundesländern rein rechnerisch von 1.441,35 auf 1.487,25 Euro. In den neuen Bundesländern gibt es eine Erhöhung dieser Standardrente von 1.381,05 auf 1.435,05 Euro.

Die Steigerung um fast 46 Euro fällt im Westen in etwa so hoch aus wie im Vorjahr, aber fast doppelt so hoch wie 2017 mit 26 Euro. Im Osten liegt sie um neun Euro höher als im Vorjahr (VersicherungsJournal 23.3.2017). Durch die Rentenanpassung dürften aber auch mehrere Zehntausend Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig werden.

Hintergrund

Die Rentenerhöhungen folgen grundsätzlich der Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung im Jahr 2018 betrug nach Angaben des Ministeriums 2,39 Prozent in den alten Ländern und 2,99 Prozent in den neuen Ländern.

Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wirkte sich um 0,64 Prozentpunkte steigernd (Vorjahr: 0,29 Prozentpunkte) auf die Rentenanpassung aus, teilte das BMAS weiter mit.

Anders als im Vorjahr wirkte sich auch der Faktor Altersvorsorge-Aufwendungen (auch Riester-Faktor genannt) auf die Rentenanpassung aus – und zwar um 0,13 Prozentpunkte anpassungssteigernd. Hintergrund ist, dass der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2018 um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent gesenkt wurde (VersicherungsJournal 23.11.2017, 15.12.2017).

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