17.3.2010 (€) – Zur Jahresmitte wird es für die gut 20 Millionen Rentner keine Erhöhung in der gesetzlichen Rentenversicherung geben – aber auch dank der noch von der großen Koalition vereinbarten Rentengarantie auch keine Abschläge.
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt in Berlin mitteilte, müssen nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund die Rentner zumindest eine Nullrunde hinnehmen.
Im vergangenen Jahr – dem Wahljahr zum Deutschen Bundestag – waren die Renten in Westdeutschland noch um 2,41 Prozent und in Ostdeutschland um 3,38 Prozent angehoben worden, was an der günstigen Lohnentwicklung im Jahr 2008 und dem Aussetzen des sogenannten Riester-Faktors gelegen hatte (VersicherungsJournal 7.5.2009).
Rentenwerte bleiben in West und Ost unverändert
Nach Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zur Bestimmung der aktuellen Rentenwerte beträgt der Wert in den alten Bundesländern ab dem 1. Juli 2010 unverändert 27,20 Euro und in den neuen Bundesländern weiterhin 24,13 Euro.
Durch Multiplikation der aktuellen Rentenwerte mit den persönlichen Entgeltpunkten und dem Rentenartfaktor ergibt sich der individuelle Monatsbetrag der Rente (Bruttorente).
Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP festgehalten, noch in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für ein bundeseinheitliches Rentenrecht legen zu wollen.
Ohne Schutzregel wären die Renten im Westen gesunken
Basis für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Aufgrund des Konjunktureinbruchs sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland 2009 erstmals seit über 50 Jahren gesunken. In den alten Ländern hat sich dies nach Angaben des Ministeriums weitaus deutlicher ausgewirkt als in den neuen Ländern.
Die Lohnentwicklung in den alten Ländern zeigt ein Minus von 0,96 Prozent, wobei vor allem die stark zugenommene Kurzarbeit zu Lohneinbußen führte. In den neuen Ländern sind die Löhne noch um 0,61 Prozent gestiegen.
Der Nachhaltigkeitsfaktor verhindert zudem Rentenerhöhung
Neben der schwergewichtig negativen Lohnentwicklung wirkt sich über den Nachhaltigkeitsfaktor auch die Entwicklung des Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern auf die Rentenanpassung aus. Dieser Nachhaltigkeitsfaktor hat sich mit 0,51 Prozent in diesem Jahr anpassungsdämpfend ausgewirkt, erläuterte das Ministerium.
Der Faktor für die Veränderung der Aufwendungen der Beschäftigten für ihre gesetzliche und ihre zusätzliche private Altersvorsorge (die sogenannte Riester-Treppe) dämpft zudem die rechnerische Rentenanpassung um weitere 0,64 Prozentpunkte. Er soll sicherstellen, dass sich die Belastungen der aktiven Generation beim Aufbau ihrer Altersvorsorge in der Rentenanpassung widerspiegeln.
Alle Faktoren zusammengenommen hätten im Rahmen der Rentenanpassung rechnerisch eine Verringerung der Bruttorenten von 2,11 Prozent in den alten Bundesländern und von 0,54 Prozent in den neuen Bundesländern ergeben.
„Durch die Schutzklausel bei der Rentenanpassung ist jedoch sichergestellt, dass die Anwendung der Anpassungsfaktoren nicht zu einer Minderung der aktuellen Rentenwerte führen darf“, erklärte das Ministerium.




