Wohngebäude-Policen in Finanztest: Leser laufen Sturm

20.11.2018 (€) – Der Test der Stiftung Warentest von Wohngebäude-Versicherungen in der aktuellen Finanztest-Ausgabe hat zahlreiche Leser des VersicherungsJournals zu Zuschriften und Kommentaren animiert. Kritisiert wird unter anderem der Testaufbau. Zudem gebe es Versäumnisse und Wissenslücken bei den Finanztestern.

Die Stiftung Warentest hat Wohngebäude-Versicherungen verglichen und die Ergebnisse in der Ausgabe 12/2018 ihrer Zeitschrift Finanztest veröffentlicht. Untersucht wurde die gleitende Neuwertversicherung von Einfamilienhäusern.

Der Artikel über diesen Test aus der VersicherungsJournal-Ausgabe vom vergangenen Freitag (VersicherungsJournal 16.11.2018) hat ein großes Leserecho hervorgerufen. In den zahlreichen Zuschriften hagelt es deutliche Kritik.

Kritik am Testaufbau

„Ab damit in die Tonne“, so das Fazit von Versicherungsmakler Hubert Gierhartz. Als bildhaften Vergleich zieht Gierhartz den Test eines Fahrzeugs heran. „Die Tester des Autos geben diese Leistungskriterien vor. Das Auto muss haben: vier Räder, Hand- und Fußbremse, eine Windschutzscheibe, Seitenspiegel, Rückspiegel, Scheibenwischer, Scheinwerfer und, weil vorgeschrieben, Sicherheitsgurte.

ABS, beheizbare Heckscheibe, Heckscheibenwischer, beheizbare und innen verstellbare Seitenspiegel, Airbags, Sicherheitsabstands-Halter, Radio – und Navi, verstellbare Sitze, Nebelscheinwerfer und... sind alles nicht notwendige Sonderausstattungen und dienen auch nicht der Sicherheit“, so der Makler.

Versäumnisse der Tester

Dabei ließen die Tester Anbieter außen vor, die die Luxusausstattung für fast den gleichen Preis anbieten wie die geforderte Grundausstattung. „Wie verantwortungslos handeln diese ‚steuerfinanzierten‘ Tester? Viele Familien haben sich mit dem Hauskauf bis zur Halskrause verschuldet – und ein nicht versicherter Schaden könnte den Ruin bedeuten.“

In seinem Leserbrief führt Gierhartz folgendes Schadenbeispiel an: „Vor ziemlich genau zwei Jahren musste ein Rauch- und Rußschaden in Höhe von circa 40.000 Euro über unser Büro reguliert werden. Wäre nur die Grundausstattung im Vertrag vereinbart gewesen, hätte der Versicherungsnehmer Pech gehabt. Pleite. Und der Versicherungsmakler hat ein Haftungsproblem.“

Ähnliche Kritik am Testaufbau äußerte sich auch der Versicherungsmakler Carsten Borchert. „Auf diese Weise kommt wenigstens mehr Geld für den Verkauf von ‚Testsiegeln‘ rein. Das spart eventuell ein bisschen an Steuergeldern“, vermutet Borchert in seinem Kommentar.

Wissenslücken bei Finanztest?

Der Rechtsanwalt Dr. Ulf Hoenicke schließt aus der Aussage im Test: „Auffällig ist, dass einige Anbieter detailliert die Ausstattung des Hauses abfragten, andere nicht. Für den Kunden kann das fatal sein“, dass die Stiftung Warentest zu den VGB nicht akzeptable Wissenslücken habe. Denn in den VGB 2016 heißt es zur Versicherungssumme gleitender Neuwert:

„Die Versicherungssumme gilt unter folgenden Voraussetzungen als richtig ermittelt: A 15.1.1 der Versicherungsnehmer hat die Fragen im Antrag nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet.“ Die VGB 2010 hätten als zusätzliche Möglichkeit „Schätzung eines Sachverständigen” oder richtige Angabe des Versicherungsnehmers zu einem anderen Jahr vorgesehen.

Alles andere als „fatal“

„Wenn der Versicherer das Risiko bei richtigen Gebäudeangaben des Versicherungsnehmers entsprechend dem Fragekatalog übernimmt, ist der Hinweis ‚fatal‘ eine Unverschämtheit“, meint der ehemalige Provinzial-Rheinland-Prokurist und Sachversicherungs-Experte in seiner Zuschrift.

An derselben Aussage der Finanztester setzt auch der Leser Tobias Gall mit seiner Kritik an. Er erläutert in seiner Zuschrift: „Liebe Stiftung Warentest, schon gemäß Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur VGB gibt es keine Summenbegrenzung auf den Wert 1914.

Wenn ich den Versicherer alle Fragen zur Wertermittlung richtig beantworte, garantiert mir der Versicherer in der Regel den Wiederaufbau des Gebäudes ohne Summenbegrenzung. Lediglich in den Sublimits könnte es hier Probleme geben, wenn der Versicherer hier Summenbegrenzungen eingezogen hat.“

Es bestehen aber viel mehr Risiken als Feuer, Leitungswasser und Sturm et cetera, die schwere Schäden und gegebenenfalls den finanziellen Ruin verursachen können.

Versicherungsmakler Volker Arians

Allgefahrendeckung

Der Versicherungsmakler Volker Arians bringt in seinem Leserbrief die Allgefahrendeckung ins Spiel. Mit einer solchen habe er die Häuser seiner Kunden versichert. Damit bestehe Versicherungsschutz, soweit Schäden vom Versicherer in den Versicherungs-Bedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen seien.

Als Hintergrund führt Arians an, dass viel mehr Risiken als Feuer, Leitungswasser und Sturm bestünden, die schwere Schäden und gegebenenfalls den finanziellen Ruin verursachen könnten.

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