16.11.2018 – Die Feststellung: „Auffällig ist, dass einige Anbieter detailliert die Ausstattung des Hauses abfragten, andere nicht. Für den Kunden kann das fatal sein“, lässt vermuten, dass die Stiftung Warentest zu den VGB nicht akzetable Wissenslücken hat.
In den VGB 2016 heißt es zur Versicherungssumme gleitender Neuwert: Die Versicherungssumme gilt unter folgenden Voraussetzungen als richtig ermittelt: A 15.1.1 der Versicherungsnehmer hat die Fragen im Antrag nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet. Die VGB 2010 sahen als zusätzliche Möglichkeit „Schätzung eines Sachverständigen” oder richtige Angabe des VN zu einem anderen Jahr.
Wenn der Versicherer das Risiko bei richtigen Gebäudeangaben des Vesicherungsnehmers entsprechend dem Fragekatalog übernimmt, ist der Hinweis „fatal” eine Unverschämtheit.
Dr. Ulf Hoenicke
zum Artikel: „Welche Wohngebäude-Policen Finanztest empfiehlt”.
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